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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Higher education funding

Belgium - German-Speaking Community

3.Bildungsfinanzierung

3.2Higher education funding

Last update: 27 March 2024

Systemfinanzierung

Grundsätzlich werden die Mechanismen des Grund- und Sekundarschulwesens auch auf das Hochschulwesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft angewendet. Da die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, als einzige Hochschule, nicht nur die Erstausbildung der Studenten übernimmt, sondern auch für die Bereiche Weiterbildung und Forschung zuständig ist, erhält die Autonome Hochschule (AHS) jährlich neben den Funktionsmitteln, zusätzliche Mittel für durch die Regierung genehmigten Weiterbildungen und Zusatzausbildungen. Außerdem hat die Hochschule die Möglichkeit Stellen ganz oder teilweise in finanziellen Mitteln umzuwandeln, zwecks Einstellung von Gastdozenten. 

Finanzielle Autonomie und Kontrolle

Die Autonome Hochschule unterliegt der Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und muss - wie alle anderen Schulen - jährlich einen Haushalt bei der Regierung einreichen, der vom Parlament verabschiedet wird.

Gebühren innerhalb der öffentlichen Bildung

  • Ein Hochschulangebot gibt es nur für den ersten Zyklus und nur an einer Hochschuleinrichtung. Alle Studierenden müssen eine Einschreibegebühr von 100 EUR pro Studienjahr entrichten. Darüber hinaus kann die Hochschuleinrichtung von jedem Studierenden eine Studiengebühr bis zu 370 EUR pro Studienjahr erheben. In der Praxis zahlen alle Studierenden den gleichen Betrag von 450 EUR, da dies der von der Hochschuleinrichtung festgelegte Betrag ist.
  • Es gibt keinen offiziellen Teilzeitstudentenstatus.
  • Es gibt keine Kurzstudiengänge oder Studiengänge des zweiten Zyklus.
  • Internationale Studierende, d. h. Studierende von außerhalb der Europäischen Union, zahlen die gleichen Gebühren wie belgische und EU- Bürger. Für Austauschstudenten wird jedoch keine Gebühr erhoben.

Finanzielle Hilfe für Lernende und/oder deren Familien

Die Vergabe der Studienbeihilfen ist abhängig vom Einkommen des Studenten, sowie vom Einkommen seiner Eltern. Das Alter der Studierenden darf 35 Jahre nicht überschreiten. Die Studierenden müssen ihren Antrag jährlich einreichen. Die jährlichen Beihilfen, die vom Einkommen der Eltern und den Studienleistungen der Studierenden abhängen, liegen zwischen 362 und 2.710 EUR und werden vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft gezahlt. Im Studienjahr 2022/23 erhielten 14,38 % der Vollzeitstudierenden des ersten Zyklus ein bedarfsabhängiges Stipendium; der häufigste Betrag, der Studierenden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährt wurde, betrug 663 EUR. Es gibt keine leistungsabhängigen Studienbeihilfen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens bietet keine öffentlich geförderten Darlehen an.  

Finanzielle Hilfe für Lernende

Ab dem Schuljahr 2023-2024 können Studierende ein zinsloses Darlehen (die DuO-Ausbildungsförderung) beantragen, wenn sie einen Studiengang in einem Beruf, in dem Fachkräftemangel herrscht, absolvieren. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, erhält der Darlehensnehmer während der regulären Dauer des Studiengangs monatlich eine Summe von 350 EUR. Das Darlehen muss nicht zurückgezahlt werden, wenn der Darlehensnehmer das Studium erfolgreich abschließt und innerhalb von 10 Jahren nach diesem erfolgreichen Abschluss mindestens 5 Jahre halbtags in der Deutschsprachigen Gemeinschaft arbeitet.

Private Hochschulbildung

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es keine private Hochschulbildung.