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Organisation der frühkindlichen Bildung und Betreuung : Kinder unten 2,5

Belgium - German-Speaking Community

4.Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

4.2Organisation der frühkindlichen Bildung und Betreuung : Kinder unten 2,5

Last update: 28 March 2024

Zulassungsvoraussetzungen und Wahl der ECEC Einrichtungen

Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist nicht direkt für die Organisation der Einrichtungen im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern unter drei Jahren zuständig, sondern verschiedene Privatpersonen, private Unternehmen, Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht sowie eine Einrichtung öffentlichen Interesses. Hauptsächlich organisieren diese ein Kinderbetreuungsangebot, um den Erziehungsberechtigten den Zugang zur Arbeitswelt zu ermöglichen (Vereinbarkeit Beruf und Familie).

Das Referat Familie des Fachbereichs Familie und Soziales des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist zuständig für die Anerkennung und Subventionierung der Einrichtungen sowie die Qualitätssicherung und Inspektion der Dienstleister und der in der Kinderbetreuung tätigen Personen. 

Rechtsgrundlage für die Kinderbetreuung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind das Dekret vom 31. März 2014 über die Kinderbetreuung, das Dekret vom 22. Mai 2023 zur Schaffung eines Zentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung, der Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung und der Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 über die selbstständigen Tagesmütter/-väter. Hinzu kommt ein Ministerieller Erlass zur Festlegung der geltenden Sicherheitsbestimmungen der Räumlichkeiten sowie verschiedene Konventionen zur Anerkennung und Bezuschussung von zeitlich und örtlich begrenzten Projekten in der Kinderbetreuung.

Die regelmäßige Kleinkindbetreuung richtet sich an Kinder von null bis drei Jahren. Erziehungsberechtigte haben die Wahl der Betreuung ihres Kindes durch eine/n Tagesmutter/-vater sowie der Betreuung in einer kollektiven Kinderbetreuungsstruktur (verschiedene Formen von Kinderkrippen sowie Co-Strukturen). Für die punktuelle Betreuung können Eltern ohne vorherige Anmeldung die Kinderhorte in Anspruch nehmen.

(ZKB) Das Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung ist der größte Dienstleister in der Kinderbetreuung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Es hat das rechtliche Statut einer Einrichtung öffentlichen Interesses und hat zum 1. Januar 2024 alle Aktivitäten der Kinderbetreuung der früheren VoG Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung übernommen. Das ZKB umfasst:

• einen Tagesmütterdienst: Er bietet Betreuungsplätze in allen neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft an und beschäftigt zurzeit rund 65 Tagesmütter. Diese Tagesmütter sind entweder als konventionierte Tagesmütter zugelassen oder als Kinderbetreuer/-begleiter in Heimarbeit als Arbeitnehmer in das neue „Vollstatut“ angestellt. Die Betreuung findet immer außerhalb des Wohnsitzes des zu betreuenden Kindes und in den privaten Räumlichkeiten der Tagesmutter statt.

• Kinderkrippen: Das ZKB ist Träger von drei Kinderkrippen: Eupen, Hergenrath und St. Vith. Die Kinderkrippen in Eupen und St. Vith haben eine Betreuungskapazität von 24 Plätzen für Kinder von null bis drei Jahren, wohingegen in Hergenrath 36 Plätze zur Verfügung stehen.

Selbständige (Co-)Tagesmütter/-väter

Die selbstständigen Tagesmütter/-väter werden durch die zuständige Ministerin der Deutschsprachige Gemeinschaft anerkannt. Das ZKB übernimmt die Beratung und Begleitung der selbstständigen Tagesmütter/-väter.

Die selbstständigen Tagesmütter/-väter legen ihre Tarife sowie Arbeitszeiten selbst fest. 

Im Gegensatz zu den bezuschussten Dienstleistern müssen sie keine Priorisierungskriterien anwenden und können folglich die zu betreuenden Kinder frei wählen. 

Die selbstständigen Tagesmütter/-väter erhalten verschiedene Zuschüsse, die dazu geführt haben, dass in den vergangenen Jahren eine Reihe neuer Tagesmütter/-väter ihre Tätigkeit aufgenommen haben und die Anzahl der Betreuungsplätze bei ihnen stark gewachsen ist.

Gruppengröße und Ratio Kinder/Personal

Die Kinderkrippen haben eine Betreuungskapazität von 24 beziehungsweise 36 Plätzen für Kinder zwischen null und drei Jahren. Um die Betreuung bestmöglich zu gewährleisten, werden die Kinder in kleinere Gruppen aufgeteilt.
Jede Tagesmutter betreut maximal sechs Kleinkinder zwischen null und drei Jahren sowie zwei Kinder zwischen drei und zwölf Jahren und es gibt keine spezifische Gruppenbildung.

Jährliche, wöchentliche und tägliche Organisation

Die Kinderkrippen bieten an 50 Stunden pro Woche eine Betreuung an. Aktuell sind die Kinderkrippen des ZKB montags bis freitags von 7:30 bis 17:30 Uhr geöffnet. 

Die selbstständigen Tagesmütter legen ihren Stundenplan und ihre Schließungstage selbst fest. Die Betreuung kann auch während der Nacht oder an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgen.

Die Tagesmütter, die als Arbeitnehmer tätig sind, sind in Bezug auf die Wochenarbeitszeit (38 Stunden) und die Urlaubstage an die Regeln des öffentlichen Dienstes gebunden. Ihre Arbeitszeiten werden in Absprache mit ihren Vorgesetzten festgelegt.