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Leistungsbeurteilung im allgemeinbildenden Sekundarbereich

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6.Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.3Leistungsbeurteilung im allgemeinbildenden Sekundarbereich

Last update: 14 December 2023

Schülerbeurteilung

Die in der Verfassung festgelegte Bildungsfreiheit bedeutet u.a. auch, dass jeder Schulträger frei über die Bewertungs- und Beurteilungsmodalitäten in seinen Schulen entscheiden kann:

ob die Leistungsbeurteilung in allen Fächern oder nur in einer Fächerauswahl erfolgen soll, ob und wie oft eine Prüfungsperiode vorgesehen werden soll, ob die Prüfungen alle oder teilweise schriftlich oder mündlich durchgeführt werden sollen,usw.

In der Regel bewertet jeder Lehrer bzw. jedes Lehrerteam seine Schüler im Hinblick auf seine Zielsetzungen und auf seinen Unterricht. Dies erfolgt im Allgemeinen nach einer oder mehreren Lerneinheiten. Die Bewertung dient dazu, den Entwicklungs- und Leistungsstand eines jeden Schülers festzustellen. Sie ist also ein wesentlicher Bestandteil des Lehr- und Lernprozesses.

Das Grundlagendekret vom 31. August 1998 unterscheidet die formative Bewertung und die normative Bewertung:

Formative Bewertung

Die Formative Bewertung verfolgt mehrere Ziele:

  • Sie gibt dem Schüler wichtige Hinweise darüber, wie er sein Lern- und Arbeitsverhalten verbessern kann.
  • Sie gibt dem Lehrer die Gelegenheit, seine Unterrichtstätigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
  • Sie gibt dem Klassenrat wichtige Hinweise für die Organisation von Begleitmaßnahmen für den Schüler. Außerdem gibt sie dem Klassenrat Informationen, wie ein Schüler wirkungsvoll begleitet und unterstützt werden kann." (art. 80).

Normative Bewertung

Am Ende eines Lernprozesses wird eine normative Bewertung durchgeführt.

Die normative Bewertung beurteilt die Schülerleistung und die Summer der normativen Bewertungen eines Faches geben den Ausschlag für das Bestehen des Schuljahres.

Zur normativen Bewertung  zählen auch die Weihnachts- und Juniprüfungen, die in der Regel in allen Sekundarschulen in allen Fächern durchgeführt werden.

Die Juniprüfung soll überprüfen, ob der Schüler die Minimalfähigkeiten besitzt, um seine Studien mit Erfolg fortzusetzen.

Ein Schüler, der am Ende des Schuljahres nach den Juniprüfungen in einigen wenigen Fächern noch zu große Lücken aufweist, erhält die Möglichkeit, am Ende der Sommerferien Nachprüfungen abzulegen, um dennoch das Schuljahr erfolgreich abschließen und in das nächste Jahr versetzt werden zu können.

Das Zeugnis bilanziert die normativen Bewertungen: es gibt den Schülern, den Eltern und dem Klassenrat Auskunft über:

  • die erzielten Resultate,
  • die schulischen Fortschritte,
  • das Lernverhalten,
  • und die Entwicklung der Persönlichkeit.

Schülerversetzung

Nach alter Tradition entscheidet der Klassenrat am Ende eines jeden Schuljahres (im Juni) über die Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe. Die normativen Bewertungen bilden die Grundlage für die Entscheidung.

Bei manchen Schülern kann der Klassenrat seine Entscheidung vertagen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, Ende August noch Nachprüfungen abzulegen.

Theoretisch kann man jedes Jahr wiederholen. Gemäß Grundlagendekret ist vorgesehen, dass eine Versetzungsentscheidung nur noch zur nächsten Stufe am Ende der ersten Stufe (Jahrgangsstufe 8) und am Ende der zweiten Stufe (Jahrgangsstufe 10) getroffen wird.

Die Schule stellt am Ende der ersten und der zweiten Stufe neben dem Zeugnis auch eine Orientierungsbescheinigung aus. Es gibt drei verschiedene Orientierungsbescheinigungen:

  • die Orientierungsbescheinigung A, auf der vermerkt ist, dass der Schüler die Stufe erfolgreich abgeschlossen hat und in das nächste Schuljahr (demnächst: die nächste Stufe) versetzt werden kann.
  • die Orientierungsbescheinigung B, auf der vermerkt ist, dass der Schüler die Stufe abgeschlossen hat, aber nur unter Berücksichtigung gewisser Einschränkungen in die nächste Jahrgangsstufe versetzt werden kann.

    Diese Einschränkungen können eine oder zwei Unterrichtsformen betreffen oder auch gewisse Studienrichtungen oder einzelne Fächer, die dem Schüler dann verschlossen bleiben.

    Der Klassenrat und ein Berater des PMS-Zentrums unterbreiten dem Schüler Vorschläge, um ihm bei der Wahl einer Studienrichtung zu helfen, die seinen Interessen entgegenkommt und seinen Fähigkeiten entspricht.
  • die Orientierungsbescheinigung C, auf der vermerkt ist, dass der Schüler die Stufe nicht erfolgreich abgeschlossen hat und demnach nicht versetzt werden kann. Diese Bescheinigung weist auf schwerwiegende Mängel hin.

Abschlusszeugnis

Am Ende der beiden ersten Stufen des Sekundarunterrichtes wird ein Stufenzeugnis verliehen.

Der Regelsekundarschulbesuch schließt mit dem Abschlusszeugnis der Sekundarschule ab.

Den Schülern, die die beiden letzten Studienjahre des allgemeinbildenden Unterrichts der Sekundarschule in derselben Unterrichtsform, in derselben Unterrichtsart und derselben Studienrichtung erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten ein Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts, das auch die Studiumzugangsberechtigung ist.