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Aufbau des postsekundären, nicht-tertiären Bereichs

Belgium - German-Speaking Community

6.Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.10Aufbau des postsekundären, nicht-tertiären Bereichs

Last update: 14 December 2023

Arten von Bildungseinrichtungen

Die Deutschsprachige Gemeinschaft subventioniert nur eine Bildungseinrichtung: den ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterricht in Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften.

Geographische Verteilung

Der ergänzende berufsbildende Sekundarunterricht in Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften wird in der Autonomen Hochschule in der DG organisiert, die sich in Eupen befindet.

Aufnahmebedingungen und Wahl der Bildungseinrichtung

Zu den Zulassungsbedingungen, um sich ins erste Jahr einschreiben zu können, gehören:

  • ein Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts oder ein gleichgültiger Studiennachweis zu haben;
  • ein Nachweis über die körperliche Eignung vorzulegen;
  • ein Leumundszeugnis vorzulegen.

Altersstufe und Klassenbildung

Der Ergänzender Berufsbildender Sekundarunterricht verteilt sich auf drei Studienjahre.

Zeitliche Gliederung des Schuljahres

Der Beginn und das Ende des Schuljahres sowie die Daten der schulfreien Tage werden für jedes Schuljahr von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt. Der Wochenstundenplan umfasst laut Grundlagendekret von 1998 im Sekundarschulwesen zwischen 28 und 36 Unterrichtseinheiten.

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) beginnt das Schuljahr offiziell am 1. September (eigentlich am ersten Arbeitstag des Monats September) und endet am 30. Juni (eigentlich am letzten Arbeitstag im Monat Juni) des nächsten Ziviljahres. Neben den zweimonatigen Sommerferien (vom 1. Juli bis zum 31. August) haben die Schüler zwei Wochen Winterferien (Weihnachts- und Neujahrswoche), zwei Wochen Frühlingsferien (Osterferien) und zweimal einen einwöchigen Entspannungsurlaub (um den 1. November und nach Karneval). Folgende Tage gelten in der DG als Feiertage (bzw. als schulfreie Tage): Ostermontag, der 1. Mai, Christi-Himmelfahrt (Donnerstag), Pfingstmontag, der 1. November, der 11. November, der 15. November (offizieller Feiertag der DG).

Ein Schuljahr muss – für den Schüler - zwischen 180 und 184 Unterrichtstage umfassen, im Schnitt also 182 Tage, die sich über 37 Wochen verteilen.

Aus verwaltungstechnischen und organisatorischen Gründen ist die Schule aber darüber hinaus noch in der ersten Juliwoche sowie in den beiden letzten Augustwochen geöffnet. Außer dem Schulleiter und dem Verwaltungspersonal, die noch offiziell im Dienst sind, begegnet man auch einigen Lehrern, die sich trotz des Urlaubs noch in der Schule einsetzen (für Verwaltungsarbeiten, Elternberatung und Schüleranmeldungen, Vorbereitung des neuen Schuljahres: Erstellung der Stundenpläne der Lehrer, Einrichtung der Klassenräume,...oder auch - seit 2005 per Dekret ermöglicht - zur Durchführung von Nachprüfungen in der letzten Augustwoche).

Wöchentliche und tägliche Unterrichtsdauer

Die Schulwoche umfasst fünf Tage. Wöchentlich wird an fünf Vormittagen (von montags bis freitags) und an vier Nachmittagen (montags, dienstags, donnerstags, freitags) unterrichtet. Vormittags werden vier und nachmittags drei Unterrichtsstunden an 60 Minuten erteilt. Das ergibt demnach ein Wochenstundenraster von 32 Unterrichtsstunden. Die Schüler nehmen an regelmäßigen Praktikumswochen während der ganzen Ausbildung teil. Während diesen Wochen gelten die Arbeitszeiten der Stationen und Abteilungen der Pflegeinstitutionen an denen sie ihr Praktikum absolvieren.