Artikel 5.74 des Dekretes vom 27. Juni 2005 beschreibt den Auftrag der Dozenten der Autonomen Hochschule. Dieser umfasst verpflichtend die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen und an pädagogischen Konferenzen. Die Dozenten der AHS können auch zur Organisation und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet werden.
Organisatorische Aspekte
Siehe oben.
Anreize für die Teilnahme an Aktivitäten zur beruflichen Weiterbildung (CPD)
Siehe oben.