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Belgium - German-Speaking Community

4.Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

4.1Zugang

Last update: 28 March 2024
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Zugang

Platzgarantie für frühkindliche Bildung und Betreuung

Die Einrichtungen für FBBE sind allen Eltern aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugänglich. Es gibt aber keine Garantie, dass jeder einen Betreuungsplatz bekommt und noch weniger, dass jeder einen Platz in seinem ausgewählten Betreuungsstandort bekommt. Die drei Kinderkrippen befinden sich in Eupen, Hergenrath und Sankt Vith. Eine weitere Mini-Kinderkrippe soll 2024 in Amel eröffnet werden. Darüber hinaus gibt es in Eupen eine provisorische Kinderkrippenstruktur, die langfristig in eine Kinderkrippe umgewandelt werden soll. Die Tagesmütter sind in allen neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft vertreten. Die Dienstleister der Kinderbetreuung versuchen allen Erziehungsberechtigten einen Betreuungsplatz anzubieten, der am ehesten ihren Anforderungen und ihrem Bedarf entspricht.

Die Eltern können die Einrichtung frei wählen. Wenn in der Einrichtung ein Betreuungsplatz verfügbar ist, erhalten sie diesen. Im Gegensatz zu den Schulen, besteht keine Platzgarantie, weil es weniger Plätze als Kinder gibt. Es gibt Wartelisten, sodass die Eltern in den Kinderkrippen beispielsweise rund ein Jahr auf einen Betreuungsplatz warten müssen. 

Um die Plätze möglichst gerecht zu verteilen, gibt es Priorisierungskriterien bei den von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschussten Betreuungsstandorten bzw. Dienstleistern:

1. Anträge der Zentralen Behörde der Gemeinschaft für Adoption oder des für die Jugendhilfe und den Jugendschutz zuständigen Fachbereichs des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der einvernehmlichen oder gerichtlichen Jugendhilfe, der Pflegschaft oder des Jugendschutzes;

2. Anträge für Kinder, die im deutschen Sprachgebiet als Schüler im Regel- oder Fördergrundschulwesen eingeschrieben sind;

3. Anträge von Antragstellern, die ihren Wohnsitz im deutschen Sprachgebiet haben;

4. Anträge von Antragstellern, die im deutschen Sprachgebiet eine Tätigkeit als Arbeitnehmer, statutarisches Personalmitglied oder als Selbstständiger ausüben oder wenn der Partner, der denselben Wohnsitz wie der Antragsteller hat, eine dieser Tätigkeiten im deutschen Sprachgebiet ausübt;

5. Anträge für Geschwister von Kindern, die bereits durch denselben Dienst der Kinderbetreuung betreut werden;

6. Anträge von Antragstellern, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, die für den betroffenen Dienst der Kinderbetreuung das mögliche Defizit ganz oder teilweise trägt; 

7. Anträge in chronologischer Reihenfolge.

Ab drei Jahre

Für die Kinder zwischen drei und sechs Jahren wird von der Deutschsprachigen Gemeinschaft der Kindergarten organisiert und subventioniert. Es gibt keine autonomen Kindergärten. Der Kindergarten stellt in sich eine Schulebene dar, bildet jedoch stets mit der Ebene der Primarschule eine Einheit: die sogenannte Grundschule.

Aufgrund einer Anpassung des förderalen Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht ist seit dem 1. September 2020 der vollzeitige Besuch des Kindergartens für alle Fünfjährigen in Belgien verpflichtend.

Erschwinglichkeit

Die Kleinkindbetreuung bis drei Jahre ist kostenpflichtig. Bei den selbstständigen (Co-)Tagesmüttern/-vätern zahlen die Eltern meist rund 45 € pro Ganztagsbetreuung. Bei den bezuschussten Dienstleistern ist die Kostenbeteiligung der Eltern einkommensabhängig. 

Für die Kinder von drei bis sechs Jahren wird von der Deutschsprachigen Gemeinschaft der Kindergarten organisiert und subventioniert. Es gibt keine autonomen Kindergärten. Der Kindergarten stellt in sich eine Schulebene dar, bildet jedoch stets mit der Ebene der Primarschule eine Einheit: die sogenannte Grundschule. Der Besuch der Grundschule ist kostenlos.