Fachrichtungen
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es lediglich ein nicht-universitäres Hochschulwesen kurzer Dauer, und zwar nur in den drei folgenden Fachbereichen:
- im Fachbereich der Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften: Studienbereich Krankenpflege.
- im Fachbereich der Bildungswissenschaften: Studienbereich Lehramt Kindergarten und Lehramt Primarschule.
- im Fachbereich der Finanz- und Verwaltungswissenschaften: Studienbereich Buchhaltung, Bank und Versicherung.
Alle anderen Hochschulstudien müssen im Landesinneren (in Französisch bzw. Niederländisch) oder im Ausland absolviert werden.
Zulassungsbedingungen
Allgemeine Zulassungsbedingungen
- Der Student muss Inhaber eines Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts oder eines Hochschulnachweises oder eines gleichgestelltes Studiennachweises sein.
- Fremdsprachige haben für ein Studium im Fachbereich Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften ausreichende Kenntnisse und für ein Studium im Fachbereich Bildungswissenschaften gründliche Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen (siehe Artikel 3.11. des Dekretes vom 27.06.2005).
- Zur Abklärung des Leumunds und der Vertrauenswürdigkeit ist ein Auszug aus dem Strafregister einzureichen.
Aufnahmeverfahren
Im Fachbereich Bildungswissenschaften sieht das Dekret vom 27. Juni 2005 ein Aufnahmetest in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik statt. Die Aufnahmeprüfung wird für alle Kandidaten organisiert, die sich in den Lehrämtern Kindergarten oder Primarschule immatrikulieren wollen. Der Verwaltungsrat der Hochschule hat beschlossen eine Höchstzahl Studienplätze im ersten Ausbildungsjahr festzulegen.
In den zwei anderen Fachbereich gibt es kein spezifisches Aufnahmeverfahren.
Studieninhalte
Im Prinzip ist in Belgien jeder Schulträger frei, seine Lehrpläne unter Berücksichtigung des pädagogischen Projekts der Bildungseinrichtung, der lokalen Begebenheiten, der augenblicklichen Situation der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes zu erarbeiten und zu spezifizieren. Auf Ebene der Hochschulbildung gibt es keine vorgeschriebene gleiche Grundausbildung für alle. Die Hochschulen verfügen über eine weitgehende akademische Freiheit und Autonomie, sodass sie selber – in der DG im Rahmen einer durch das Dekret vom 27. Juni 2005 zur Schaffung einer Autonomen Hochschule vorgegebenen allgemeinen Struktur – für ihre Studienprogramme zuständig sind.
Allerdings gibt es im Gesundheits- und Krankenpflegebereich staatliche Auflagen aus dem föderalen Gesundheitsministerium, die bei der Ausbildung von Pflegefachkräften berücksichtigt werden müssen.
Die Lehrpläne müssen dem Minister zur Genehmigung vorgelegt werden.
Curricula an der Autonomen Hochschule in der DG: siehe Studienangebot und Kursbeschreibungen auf der Website www.ahs-dg.be:
- Curriculum für die Lehrerausbildung
- [1]Curriculum für die Krankenpflegerausbildung
- [2]Curriculum für die Buchhalterausbildung: Wird im Laufe des Studienjahres 2011-2012 erstellt.
Lehrmethoden
Die Verfassung garantiert die Bildungsfreiheit, so dass es keine zentral vorgegebenen methodischen Anweisungen an alle Hochschulen gibt. Im Rahmen der eventuell bestehenden methodologischen Richtlinien seines Schulträgers ist jeder Lehrer und Dozent frei, die für seinen Unterricht nach seiner Meinung angemessensten Methoden anzuwenden.
Die Unterrichtsaktivitäten umfassen theoretische Kurse, Anwendungsphasen, praktische Arbeiten, Laborarbeiten, eine Studienabschlussarbeit und Praktika im Berufsmilieu.
Da die Praktika viele pädagogische Vorteile haben, wird eine intensive Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Berufsmilieu angestrebt. Da die gesamte Ausbildung – sowohl die Lehrerausbildung wie die der Krankenpfleger - auf dem Prinzip der Verbindung von Theorie und Praxis gründet, ist das Studium so angelegt, dass die Studenten nicht nur die Kunstgriffe des Berufs erlernen, sondern auch Theoretiker ihrer Berufspraxis werden.
Die Methodik wird während der drei Ausbildungsjahre durch Darstellung und Erarbeitung von Modellstunden bzw. -pflegen, praktische Übungen in Gruppen- oder Einzelarbeit und durch Praktika in den entsprechenden Schulen bzw. in den verschiedenen Krankenhäusern vermittelt. Die Anzahl der Praktikumsstunden wird über die Ausbildungsjahre progressiv erhöht.
Die Autonome Hochschule ist selber für die Verteilung der Unterrichtseinheiten und Praktikumwochen im Studienjahr zuständig. Jeder Fachbereich hat seine eigene Unterrichtsart und organisiert eigene Projekte (in der Lehrerausbildung zum Beispiel Besichtigungen von geschichtlichen Anlagen, Museen, Landschaften, Austauschprogramme mit dem Ausland, Sprachpraktika...).
Studienerfolg
Am Ende eines jeden Studienjahres muss der Student Prüfungen bestehen, um in das nächste Jahr versetzt zu werden. Der Prüfungsverlauf wird durch eine Reihe verwaltungstechnischer und organisatorischer Maßnahmen bestimmt, die einzuhalten sind.
Es folgen die wichtigsten dieser Maßnahmen:
- pro Studienjahr sind zwei Prüfungssitzungen zu organisieren;
- kein Student darf mehr als zwei Mal während eines akademischen Jahren ein und dieselbe Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Hochschule ablegen;
- der Student legt, außer im Falle von höherer Gewalt, seine Prüfungen in allen Fächern in der ersten Sitzung ab;
- der Student hat vor dem Prüfungsausschuss bestanden, wenn er in jeder einzelnen Prüfung mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl und insgesamt 60 % der Punkte aller Prüfungen erzielt hat;
- ein Student kann nach Abschluss einer vollständigen ersten Prüfungssitzung vom Prüfungsausschuss in der zweiten Sitzung von jenen Prüfungen befreit werden, die er mit mindestens 60 % der Punkte bestanden hat;
- der Prüfungsausschuss kann dem Studenten, der das Studienjahr nicht bestanden hat, die Erlaubnis erteilen, die Resultate der mit mindestens 60 % bestandenen Prüfungen auf das folgende akademische Jahr zu übertragen. Der Student erhält eine Unterrichts- und Prüfungsbefreiung;
- der Prüfungsausschuss kann dem Studenten ferner erlauben, Ausbildungsaktivitäten des Studienjahres, das dem folgt, in dem er eingeschrieben ist, zu besuchen und die jeweiligen Prüfungen abzulegen.
Berufsfähigkeit
Die von der Autonomen Hochschule verliehenen Bachelorabschlüsse geben grundsätzlich Recht auf Ausübung des entsprechenden Berufes in Belgien – und mittels der europäischen Richtlinie 2005/36/EG der Europäischen Parlamentes und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen auch in anderen Ländern der EU.
Die Diplome der Krankenpfleger werden vom Unterrichtsminister und vom Gesundheitsminister unterschrieben und werden dann föderal registriert. Nach dieser Registrierung durch die föderale Behörde, wird ein Visum auf Provinzebene erstellt.
Die Studien an der AHS sind stark berufsbezogen: in allen Studiengängen und allen Studienjahren werden ausführliche Praktika in Schulen, Krankenhäusern und Betrieben verlangt. Mittels dieser Praktika innerhalb des Studiums erhalten die Studenten von Beginn an eine konkrete Verbindung zur Betriebswelt.
Seit einigen Jahren, führt die AHS auch spezielle Kurse für Berufseinsteiger in den Bildungswissenschaften durch.
Leistungsbeurteilung
Jeder einzelne Hochschullehrer beurteilt die Leistungen der Studenten nach Kriterien, die er selber für sein Fach in den Kursbeschreibungen festlegt. In der Regel handelt es sich um normative Leistungsbeurteilungen. Die Praktika werden sowohl von den Hochschullehrern als auch von den Praktikumsleitern beurteilt.
Neben der Bewertung der Jahresarbeit (einschließlich der Praktika) fallen vor allem die Ergebnisse der Prüfungen ins Gewicht, die jedes Jahr in allen Fächern durchgeführt werden. Dazu werden zwei Prüfungssitzungen organisiert, die erste Sitzung findet im Januar und im Juni statt, die zweite im Juni und im August. Die Prüfungen erfolgen in schriftlicher, mündlicher und praktischer Form. Die mündlichen Prüfungen sind öffentlich, außer im Fachbereich Krankenpflege, wenn die Prüfung die Anwesenheit von Patienten oder Ratsuchenden voraussetzt. Die im Verlauf des Jahres erteilten Noten können mit den Prüfungsbewertungen verrechnet werden, wenn dies ausdrücklich in der internen Schulordnung so vorgesehen ist.
Um ein Studienjahr erfolgreich zu beenden, muss der Student alle Einzelprüfungen mit mindestens 50% der Punkte bestehen und im Gesamtergebnis sowie in der Studienabschlussarbeit 60% erreichen. Jede Prüfung wird auf 20 Punkte bewertet. Um die Endnote zu ermitteln, werden die Noten der verschiedenen Unterrichtsfächer und –aktivitäten mit einem Gewichtungskoeffizienten multipliziert, der nach der Anzahl Unterrichtsstunden des jeweiligen Faches berechnet wird. Dieser Gewichtungskoeffizient ist automatisch vorgegeben durch die Anzahl ECTS-Punkte, die für den Kurs vorgesehen sind.
Jeder Student hat Anrecht auf zwei Prüfungssitzungen pro Jahr. Für jede Prüfungssitzung gibt es einen Prüfungsausschuss; jeder am Bildungsprozess der Studenten beteiligte Hochschullehrer ist stimmberechtigtes Mitglied. Auf Vorschlag des Schulträgers können auch auswärtige Personen beratende Mitglieder des Prüfungsausschusses sein. Der Direktor führt den Vorsitz der Endprüfungsausschüsse.
Im dritten Studienjahr ist eine Studienabschlussarbeit zu schreiben. Deren Zielsetzung ist, dass die Studenten sich relativ selbständig mit einem selbstgewählten Thema in Verbindung mit ihrer beruflichen Ausbildung auseinandersetzen sollen.
Neben den Prüfungen und der Studienabschlussarbeit werden die praxisbezogenen Leistungen (Modellstunden und Praktika) bei der normativen Leistungsbeurteilung sehr stark in Betracht gezogen. Bei der Berechnung des Prüfungsergebnisses können auch - im Rahmen der in der Schulordnung festgelegten Begrenzungen – die Ergebnisse der im Laufe des Jahres eingebrachten Studentenarbeiten berücksichtigt werden.
Auch die formative Evaluation hat ihren Platz an der Hochschule gefunden. Sie ermöglicht es sowohl den Hochschullehrern als auch den Studenten selber, sich ein besseres Bild über die persönliche Entwicklung des Studierenden zu machen. Sie wird zum Beispiel bei der - in der Lehrerausbildung sehr wichtigen – Beurteilung der pädagogischen Praxis und der Sprachbeherrschung, sowohl in Deutsch als auch in Französisch, angewandt: Es werden nur die am Ende des Studienjahres erzielten Fortschritte beurteilt.
Abschlusszeugnis
Der Student, der die Abschlussprüfung besteht, erhält ein Diplom. Zur Abschlussprüfung gehört neben der eigentlichen Prüfung in allen Fächern auch die Bewertung der Studienabschlussarbeit bzw. des Studienabschlussprojekts. Das Thema dieser Arbeit muss sich auf die Zielsetzung der Studien beziehen und vom Direktor der Hochschule genehmigt worden sein. Es darf dem Studenten erst ausgehändigt werden, nachdem es auch vom Vertreter des Ministers unterschrieben und mit dem Siegel des Ministeriums versehen worden ist. Durch dieses Siegel erhält das Diplom die staatliche Anerkennung, auch in den beiden anderen Gemeinschaften des Landes. Das Diplom erwähnt die erworbene Berufsbezeichnung.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden folgende Hochschuldiplome verliehen:
- Bachelor in Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften: Krankenpfleger
- Bachelor in Bildungswissenschaften: Kindergärtner oder Primarschullehrer
- Bachelor in Finanz- und Verwaltungswissenschaften (wird ab 2014 verliehen): Buchhalter