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Qualitätssicherung

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11.Qualitätssicherung

Last update: 14 December 2023

Die politisch verantwortlichen Gremien in der DG sind der Ansicht, dass die Höhe der Finanzmittel, die jedes Jahr von der Gemeinschaft in ihr Schulsystem investiert wird, es erforderlich macht, dass alles getan werden muss, um Qualität zu garantieren, um Fehlentwicklungen zu korrigieren und Unzulänglichkeiten zu beheben.

Das Prinzip der Bildungsfreiheit bringt mit sich, dass an erster Stelle die Schulen und ihre Träger selber  die Hauptverantwortung für die Unterrichts- und Bildungsqualität in ihren Einrichtungen tragen. Eine interne Evaluation ist daher unerlässlich und wird im Grundlagendekret den Regelschulen zur Pflicht gemacht.

Eine externe Evaluation ist andererseits ebenso wichtig, weil auch die Gesellschaft ein Recht hat zu erfahren, ob die bedeutenden finanziellen Mittel, die die öffentliche Hand in das Bildungswesen investiert, zweckgebunden verwendet werden und ob sie erfolgreich in der Form einer optimalen Erziehung und Bildung unserer Jugend beziehungsweise einer den Bedürfnissen entsprechenden Erwachsenenbildung eingesetzt werden. Diese externe Evaluation betrifft demnach sowohl die Erziehungs- und Bildungsaufgaben der Schule als auch die schulische Erwachsenenbildung sowie gewisse administrative Aspekte.

Deshalb haben die Politiker diese beiden wichtigen Evaluationsinstrumente im Grundlagendekret vom 31. August 1998 für alle Regelgrund- und -sekundarschulen verpflichtend gemacht. Beide sind von großer Wichtigkeit in dem Bestreben, die Qualität der schulischen Arbeit und des Schulsystems zu sichern und zu steigern. Was die schulische Erwachsenenbildung betrifft, so sei vermerkt, dass die Pädagogische Inspektion und Beratung auch für sie zuständig ist und in den Instituten für schulische Weiterbildung im Prinzip dieselben Kontroll- und Beratungsaufgaben zu erfüllen hat wie in den Schulen des Vollzeitunterrichts.

Wie oben erwähnt, werden die Evaluation der Schulen und des Bildungssystems im so genannten Grundlagendekret vom 31. August 1998 im Kapitel VII (Evaluation und Begleitung der Schule) angesprochen.