Die Primarbildung dauert normalerweise sechs Schuljahre und richtet sich in der Regel an sechs- bis elfjährige Schüler. Allen Primarschulen sind immer auch Kindergärten (Vorschulen) angegliedert; gemeinsam bilden sie die Grundschule. Sie sind meistens in ein und demselben Schulgebäude untergebracht.
Die rechtlichen Grundlagen für das Primarschulwesen befinden sich im Grundlagendekret, das am 31. August 1998 vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedet wurde und im Dekret über das Regelgrundschulwesen, das am 26. April 1999 vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedet wurde.
In letzterem Dekret werden die Normen bezüglich der Gründung, Schließung, Wiedereröffnung, Fusion, Neugliederung, Stellenberechnung, Zulassungsbedingungen, Organisation der Arbeitszeit und Angaben zum Unterrichtsangebot einheitlich und verbindlich für alle von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten oder von ihr subventionierten Schulen festgelegt.
In einem ersten Unterabschnitt des Grundlagendekretes vom 31. August 1998 werden zunächst die von allen Schulen sozusagen im Auftrag der Gesellschaft anzustrebenden Erziehungsziele angeführt. Anschließend wird in einem zweiten Unterabschnitt das Bildungsziel erläutert, das darin besteht, den Schülern ein Maximum an Kompetenzen zu vermitteln und die in den Rahmenplänen festgelegten Bildungsziele zu erreichen. Diese Rahmenpläne für die Fächer Deutsch als Unterrichtsprache, Französisch erste Fremdsprache, Mathematik, Geschichte/Geografie, Naturwissenschaften/Technik, Musik/Kunst und Sport sind für den Unterricht in der Primarschule verbindlich.