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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Hausbasierte Versorgung

Belgium - German-Speaking Community

4.Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

4.5Hausbasierte Versorgung

Last update: 28 March 2024

Ziele und zugänglichkeit. 

Siehe unten.  

Anforderungen an Tagesmütter und Kinderzahlen

Jede Einrichtung ist frei bei der Aufstellung ihres Erziehungsprogramms und ihres Beschäftigungsangebots. Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt keine spezifischen Vorschriften an. Der Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung Artikel 2 §1 sowie der Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 über die selbstständigen Tagesmütter/-väter Artikel 3 §1 sehen jedoch Folgendes vor: „Gemäß Artikel 6 des Dekrets muss jeder von diesem Erlass betroffene Dienstleister, der eine Kinderbetreuung anbietet, vor Aufnahme der Tätigkeit in Ausführung des vorliegenden Erlasses anerkannt sein.“

Zwecks Anerkennung reichen die Dienstleister einen Antrag bei der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein.