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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Early childhood and school education funding

Belgium - German-Speaking Community

3.Bildungsfinanzierung

3.1Early childhood and school education funding

Last update: 14 December 2023

Systemfinanzierung

Siehe Bildungsfinanzierung

Finanzielle Autonomie und Kontrolle

Siehe Bildungsfinanzierung

Gebühren innerhalb der öffentlichen Bildung

Während der Pflichtschulzeit ist der Zugang zum Unterricht unentgeltlich. Es darf kein Schulgeld verlangt werden. Die Schulträger und das Ministerium übernehmen einen Teil der Kosten für die klassischen Lehrmittel.

Finanzielle Hilfen für Lernende und/oder deren Familien

Im Kindergarten

Es gibt keine finanziellen Hilfen seitens der öffentlichen Hand für Familien, deren Kinder einen Kindergarten besuchen. Der Kindergartenbesuch ist kostenlos. Für Familien mit Kindern gibt es in Belgien Familienbeihilfen. Auch gibt es Steuerermäßigungen, wenn der Steuerpflichtige mehrere Personen (also auch Kinder) zu seinen Lasten hat. Diese Familienbeihilfen und Steuerermäßigungen sind allerdings unabhängig davon, ob die Kinder einen Kindergarten besuchen oder nicht.

Kinder des Kindergartens können die Schülerbeförderung kostenlos in Anspruch nehmen.

In der Primarschule

Für Familien mit Kindern gibt es in Belgien Familienbeihilfen. Auch gibt es Steuerermäßigungen, wenn der Steuerpflichtige mehrere Personen (also auch Kinder) zu seinen Lasten hat. Diese Familienbeihilfen und Steuerermäßigungen sind jedoch unabhängig davon, ob die Kinder eine Primarschule besuchen oder nicht.

Es darf kein Schulgeld erhoben werden. Eine finanzielle Hilfe seitens der öffentlichen Hand für Familien, deren Kinder eine Primarschule besuchen, besteht lediglich im Bereich der Schülerbeförderung.

Bis einschließlich zum Schuljahr 2007-2008 wurde nur der Teil der Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule der freien Wahl, der einen festgesetzten Betrag überstieg, vom Ministerium zurückerstattet. Ab dem 1. September 2008 ist die Schülerbeförderung für alle Schüler unter 12 Jahren kostenlos. Älteren Schülern, die ordnungsgemäß an einer anerkannten Schule in der DG eingeschrieben sind, wird eine 50-prozentige Ermäßigung auf ihr Schulbusabonnement gewährt. Kinderreiche Familien erhalten zusätzlich eine Ermäßigung von 20% pro Kind, wenn die nächstgelegene Schule der freien Wahl besucht wird. Zudem wird der Teil der Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule der freien Wahl, der einen festgesetzten Betrag übersteigt, vom Ministerium zurückerstattet.

Hefte und Bücher werden von der Schule kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Essen in der Schulkantine, der Eintritt zum Schwimmbad, die Kosten für Schul- oder Klassenausflüge werden von den Eltern bezahlt; manchmal wird ein Teil der Kosten von den Elternvereinigungen oder den Freundeskreisen der Schulen getragen.

In der Sekundarschule

Familien mit Kindern erhalten in Belgien Kinderzulagen. Auch gibt es Steuerermäßigungen, wenn der Steuerpflichtige mehrere Personen (also auch Kinder) zu seinen Lasten hat. Diese Kinderzulagen und Steuerermäßigungen sind allerdings unabhängig davon, ob die Kinder eine Sekundarschule besuchen oder nicht.

Die Beförderung von Schülern unter 12 Jahren ist kostenlos; Schülern und Studenten zwischen 12 und 24 Jahren, die ordnungsgemäß an einer anerkannten Schule in der DG eingeschrieben sind, wird eine 50-prozentige Ermäßigung auf ihr Schulbusabonnement gewährt. Kinderreiche Familien erhalten zusätzlich eine Ermäßigung von 20 % pro Kind, wenn die nächstgelegene Schule der freien Wahl besucht wird. Zudem wird, wie auch bisher, der Teil der Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule der freien Wahl, der einen festgesetzten Betrag übersteigt, vom Ministerium zurückerstattet.

Familien mit einem eher geringen Haushaltseinkommen (unter Berücksichtigung der Anzahl Personen zu Lasten) haben pro Familienmitglied, das eine Sekundarschule besucht, Anrecht auf eine kleine Studienbeihilfe (je nach Haushaltseinkommen zwischen 59 € und 118 € in der Unterstufe und zwischen 108 € und 216 € in der Oberstufe; falls sie in einem Internat untergebracht sind, belaufen sich diese Sätze auf 175 € und 352 € für die Unterstufe und auf 324 € und 648 € für die Oberstufe. (Stand: 2011-2012).

Besondere Dienstleistungen können zu Lasten der Eltern gehen. Hefte und Schreibmaterial bezahlen die Familien, Bücher werden meistens von der Schule gegen eine kleine Leihgebühr (10 bis 25€ pro Jahr) zur Verfügung gestellt. Das Essen in der Schulkantine (warme Mahlzeit für etwa 2 bis 3€), der Eintritt zum Schwimmbad, die Kosten für Schul- oder Klassenausflüge werden von den Eltern getragen; manchmal wird ein Teil der Kosten von den Elternvereinigungen oder den Freundeskreisen der Schulen übernommen.

Finanzielle Hilfen für Lernende

Oben.

Öffentlich-geförderte Privatschulbildung

Es gibt keine öffentlich-geförderte Privatschulbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.