Einstellungsvoraussetzungen
Verantwortlich für die Verwaltung und die Geschäftsführung der Schulen sowie für das Personal sind die Schulleiter, die Schuldirektoren.
In Sekundarschulen mit mindestens 500 Schülern steht dem Direktor ein Unterdirektor (in den Schulen des Gemeinschaftsunterrichtswesens auch Provisor genannt) zur Seite. Unterdirektoren sind stellvertretende Schulleiter.
In den Regelsekundarschulen werden ebenfalls je nach Größe der Schule 3 bis 4 Halbzeitstellen in der Funktion des Middle Managers organsiert. In den größeren technisch-berufsbildenden Schulen werden darüber hinaus Werkstattleiter eingestellt, die den Schulleiter ebenfalls bei der Wahrnehmung von Leitungs- und
Koordinationsaufgaben unterstützen. In der Fördersekundarschule stehen dem Direktor mehrere Fachbereichsleiter und ein Werkstattleiter zur Seite.
Im Regel- und Fördergrundschulwesen sowie im Regel- und Fördersekundarschulwesen dient das Dekret vom 31. August 1998 als Grundlage für die Aufträge des Leitungspersonals, des Personals im Bereich der Überwachung der Qualität und des Personals, das für Unterstützungs- und Beratungsangebote zuständig ist.
Im Dekret vom 27. Juni 2005 zur Schaffung einer autonomen Hochschule sind für das Hochschulwesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Aufträge des Leitungspersonals, des Personals im Bereich der Überwachung der Qualität und des Personals, das für Unterstützungs- und Beratungsangebote zuständig ist, verankert.
Beschätigungsbedingungen
Siehe Oben.