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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Validierung non-formalen und informellen Lernens
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7.Allgemeine und berufliche Erwachsenenbildung

7.5Validierung non-formalen und informellen Lernens

Last update: 13 March 2026

In dem vom Bundesbildungsministerium geförderten Verbundprojekt "ValiKom" haben insgesamt 17 Industrie- und Handelskammern (IHKs), 13 Handwerkskammern (HWKs) und 2 Landwirtschaftskammern (LWKs) von 2015 bis 2024 ein Verfahren zur Validierung informell und non-formal erworbener beruflicher Kompetenzen entwickelt und erprobt. 

Durch das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) wurde mit Wirkung zum 1.Januar 2025 ein Verfahren zur Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufs im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) geregelt. 

Mit dem Feststellungsverfahren besteht für Menschen ohne formalen Berufsabschluss erstmals ein Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Kompetenzen am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufes. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass sie mindestens 25 Jahre alt sind und mit ihren Kompetenzen zumindest den überwiegenden Teil des Berufsbildes abdecken. Ausnahmen gelten für Menschen mit Behinderung, sofern diese sich entsprechend auf die berufliche Handlungsfähigkeit auswirkt (keine Altersgrenze; teilweise Vergleichbarkeit genügt). Sowohl an den Zugang zu diesem Feststellungsverfahren als auch an die eigentliche Überprüfung der beruflichen Handlungsfähigkeit der Antragstellenden werden hohe Anforderungen gestellt, um die Vergleichbarkeit der Feststellung mit einer regulären Abschlussprüfung zu sichern. Wesentlich ist, dass Antragsstellerinnen und Antragssteller in dem Beruf mindestens die anderthalbfache Zeit der für den Referenzberuf vorgeschriebenen regulären Ausbildungsdauer tätig gewesen sein müssen, für dem sie eine Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit beantragen. In dieser Zeit muss ihre Tätigkeit das entsprechende Berufsbild nahezu vollständig abgedeckt haben, falls sie die vollständige Vergleichbarkeit anstreben. Nur dann kann das Verfahren überhaupt eingeleitet werden. 

Um alle für die Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit zuständigen IHKs, HWKs, und LWKs bei der Erfüllung ihrer neuen hoheitlichen Aufgabe - der Organisation und Durchführung von Verfahren zur Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit - in den ersten Jahren zu unterstützen, ist mit Förderung des Bundesbildungsministeriums eine Servicestelle "Validierung" eingerichtet worden.