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In der Bundesrepublik Deutschland gibt es nach dem Stand von 2025 insgesamt 422 staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die folgende Hochschularten umfassen:
- Universitäten und gleichgestellte Hochschulen (Pädagogische Hochschulen, Theologische Hochschulen u. a.)
- Kunst- und Musikhochschulen, die in der Regel ebenfalls den Universitäten gleichgestellt sind, sowie
- Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Fachhochschulen (HAW / FH) und
- Duale Hochschulen
Darüber hinaus zählen zu den Einrichtungen des tertiären Bereichs in einigen Ländern staatliche oder staatlich anerkannte Berufsakademien. Die Fachschulen und die Fachakademien in Bayern werden in der internationalen Berichterstattung ebenfalls dem tertiären Bereich zugeordnet.
Universitäten und gleichgestellte Hochschulen
Den Universitäten gleichgestellt sind Hochschulen, die nur einzelne Studiengänge anbieten, u. a. Theologische Hochschulen, oder Schwerpunkte setzen wie z. B. im bildungswissenschaftlichen Bereich die Pädagogischen Hochschulen (nur in Baden-Württemberg).
Gemeinsames Merkmal dieser Hochschulen in der Regel das Recht, den Doktorgrad zu verleihen (Promotionsrecht), sowie das Recht, die Lehrbefähigung anzuerkennen (Habilitationsrecht). Auch die wissenschaftliche Forschung in Grundlagenbereichen und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zeichnen in besonderer Weise die Universitäten und gleichgestellten Hochschulen aus.
Kunst- und Musikhochschulen
Die Kunst- und Musikhochschulen bieten Studiengänge in den bildenden, gestalterischen und darstellenden Künsten sowie im Bereich Film, Fernsehen und Medien bzw. in den musikalischen Fächern an, zum Teil auch in den zugehörigen wissenschaftlichen Disziplinen (Kunstwissenschaft, Kunstgeschichte und Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Musikgeschichte und Musikpädagogik, Medien- und Kommunikationswissenschaften sowie in jüngerer Zeit auch im Bereich der Digitalen Medien). An einigen Hochschulen wird das gesamte Spektrum künstlerischer Fächer gelehrt, an anderen sind nur einzelne Fachrichtungen vertreten. In den wissenschaftlichen Fächern an Kunst- und Musikhochschulen kann in der Regel promoviert werden; sie sind daher in der Regel ebenfalls den Universitäten gleichgestellt.
Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Fachhochschulen
Die Fachhochschulen wurden nach einer Vereinbarung der Länder von 1968 als neuer Hochschultyp in das Hochschulsystem der Bundesrepublik Deutschland integriert. Sie erfüllen einen eigenständigen Bildungsauftrag, der geprägt ist vom Anwendungsbezug in Lehre und Forschung, in der Regel integriertem Praxissemester sowie Professorinnen und Professoren, die neben ihrer wissenschaftlichen Qualifikation Berufspraxis außerhalb der Hochschulen gesammelt haben.
Die Bezeichnung „Fachhochschulen“ (FH) wird zunehmend abgelöst durch den Begriff „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ (HAW).
Der Anteil nichtstaatlicher Einrichtungen an den insgesamt 239 HAW / FH ist mit über 40 Prozent relativ hoch. Diese unterliegen weitgehend denselben rechtlichen Bestimmungen wie staatliche HAW / FH. Hinsichtlich der Größe, der Anzahl der Studierenden sowie der angebotenen Studiengänge bestehen z. T. erhebliche Unterschiede, die zu besonderen fachlichen und regionalen Profilierungen einzelner HAW / FH beitragen.
Eine Sonderstellung nehmen die 30 Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (Verwaltungsfachhochschulen) ein, die Beamtinnen und Beamte für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes ausbilden. Sie sind in der Trägerschaft des Bundes oder eines Landes, die Studierenden haben den Status einer Beamtin oder eines Beamten auf Widerruf.
Duale Hochschulen
Duale Hochschulen in Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen stellen einen eigenständigen Hochschultyp dar, der ein wissenschaftliches Studium mit einer systematisch integrierten berufspraktischen Ausbildung in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung verbindet. Kennzeichnend ist der regelmäßige Wechsel von Theoriephasen an der Hochschule und Praxisphasen beim dualen Partner oder Praxispartner, der auch einen Studien- oder Ausbildungsvertrag mit den Studierenden abschließt und eine Vergütung zahlt. Ein eigenständiges Promotionsrecht besitzen die Dualen Hochschulen nicht.
Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs – Berufsakademien, Fachschulen
Die Berufsakademien sind staatliche oder staatlich-anerkannte Einrichtungen des tertiären Bereichs, die eine wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte berufliche Bildung durch die Ausbildung an einer Studienakademie und in einem Betrieb im Sinne eines dualen Systems vermitteln. Die Betriebe übernehmen die Kosten der betrieblichen Ausbildung und zahlen den Studierenden eine Ausbildungsvergütung, die auch für die Zeit der theoretischen Ausbildungsphasen an der Studienakademie gezahlt wird.
Als Alternative zu den dualen Ausbildungsgängen der Berufsakademien haben viele HAW / FH sogenannte duale Studienangebote entwickelt.
Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung im tertiären Bereich, die grundsätzlich den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine entsprechende Berufstätigkeit voraussetzen. Für folgende Fachbereiche gibt es Fachschulen:
- Agrarwirtschaft
- Gestaltung
- Technik
- Wirtschaft
- Sozialwesen
Fachschulen führen in Vollzeit- oder Teilzeitform zu einem beruflichen Weiterbildungsabschluss nach Landesrecht. Darüber hinaus können Fachschulen Ergänzungs- und Aufbaubildungsgänge sowie Maßnahmen der Anpassungsweiterbildung anbieten. Die Absolventen der Fachschulen nehmen eine Mittlerfunktion zwischen dem Funktionsbereich der Hochschulabsolventinnen und -absolventen und dem Funktionsbereich der qualifizierten Fachkräfte in einem anerkannten Ausbildungsberuf ein.