Address
Eurydice Ostbelgien
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Tel: +32 87 876 706
E-Mail: eurydice.ostbelgien@dgov.be
Website: https://www.ostbelgienbildung.be/
Zugang
Platzgarantie
Keine Platzgarantie für die Kleinkindbetreuung unter 2,5 Jahren
Die Einrichtungen für FBBE sind allen Eltern aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugänglich. Es gibt jedoch keine Garantie, dass jeder einen Betreuungsplatz bekommt und noch weniger, dass jeder einen Platz in seinem Wunschbetreuungsstandort bekommt.
Die selbstständigen Tagesmütter und Co-Tagesmütter sind frei zu entscheiden, an wen sie ihre Betreuungsplätze vergeben.
Für die bezuschussten Dienstleister erfolgt die Platzvergabe in Anwendung von gesetzlich festgelegten Priorisierungskriterien:
- Anträge der Zentralen Behörde der Gemeinschaft für Adoption oder des für die Jugendhilfe und den Jugendschutz zuständigen Fachbereichs des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der einvernehmlichen oder gerichtlichen Jugendhilfe, der Pflegschaft oder des Jugendschutzes;
- Anträge für Kinder, die im deutschen Sprachgebiet als Schüler im Regel- oder Fördergrundschulwesen eingeschrieben sind;
- Anträge von Antragstellern, die ihren Wohnsitz im deutschen Sprachgebiet haben;
- Anträge von Antragstellern, die im deutschen Sprachgebiet eine Tätigkeit als Arbeitnehmer, statutarisches Personalmitglied oder als Selbstständiger ausüben oder wenn der Partner, der denselben Wohnsitz wie der Antragsteller hat, eine dieser Tätigkeiten im deutschen Sprachgebiet ausübt;
- Anträge für Geschwister von Kindern, die bereits durch denselben Dienst der Kinderbetreuung betreut werden;
- Anträge von Antragstellern, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, die für den betroffenen Dienst der Kinderbetreuung das mögliche Defizit ganz oder teilweise trägt;
- Anträge in chronologischer Reihenfolge
Anrecht auf Kindergartenplatz ab 2,5 Jahren
Für die Kinder zwischen zweieinhalb und fünf Jahren wird von der Deutschsprachigen Gemeinschaft der Kindergarten organisiert und subventioniert. Für Kinder mit Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens ist der Zugang kostenlos. Des Weiteren haben diese Kinder ein Anrecht auf einen kostenlosen Kindergartenplatz. Es gibt keine autonomen Kindergärten.
Aufgrund einer Anpassung des föderalen Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die
Schulpflicht ist seit dem 1. September 2020 der vollzeitige Besuch des Kindergartens für alle Fünfjährigen in Belgien verpflichtend.
Erschwinglichkeit
Die Kleinkindbetreuung bis drei Jahre ist kostenpflichtig. Bei den selbstständigen
(Co-)Tagesmüttern/-vätern zahlen die Eltern meist rund 45 € pro Ganztagsbetreuung. Die Tagesmütter können für die Betreuung von Kindern aus einkommensschwachen Familien eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Bei den bezuschussten Dienstleistern findet eine gesetzlich festgelegte einkommensabhängige Tariftabelle Anwendung. Für Kinder aus Familien mit einem niedrigen Einkommen ist die Kleinkindbetreuung gratis (Referenz ist das sog. “Medianeinkommen”).
Der Besuch der Grundschule ab dem Alter von zweieinhalb Jahren ist für Kinder mit Wohnsitz in Belgien kostenlos.