Skip to main content
European Commission logo
EACEA National Policies Platform:Eurydice
Reformen im Hochschulwesen
Belgium - German-Speaking Community

Belgium - German-Speaking Community

13.Laufende Reformen und Politikentwicklung

13.4Reformen im Hochschulwesen

Last update: 28 April 2026
On this page

2026

In diesem Bereich gab es in diesem Jahr keine wesentlichen Maßnahmen.

2025

Erweiterung der Lehrer-Erstausbildung von 3 auf 4 Jahre

Im September 2025 geht die reformierte Lehrer-Erstausbildung an den Start. Das Bachelor-Studium wurde inhaltlich vollständig überarbeitet und wird künftig eine Regelstudienzeit von vier statt bislang drei Jahren aufweisen.

Änderungen bei Studienpunkten für die Lehrbefähigungen

Ab dem 1. September 2025 wird es Änderungen bei den Studienpunkten für die Lehrbefähigungen im Unterrichtswesen „Lehrbefähigung Pädagogik“ (CAP +) und „Pädagogischer Befähigungsnachweis“ (CAP) geben. Diese Änderungen betreffen die Autonome Hochschule (AHS). Die Anpassungen wurden vorgenommen, um die Ausbildung besser auf die Bedürfnisse der Schulen abzustimmen. Durch diese Anpassungen wird die Anzahl der Studienpunkte für CAP auf 15 und für CAP+ auf 30 erhöht.

2024

Neue Bachelor-Ausbildung in Sozialer Arbeit 

Seit dem 1. September 2024 wird an der AHS Ostbelgien ein neuer Bachelor-Studiengang angeboten: der Bachelor in sozialer Arbeit. Absolventen dieses dreijährigen Studiengangs sind berechtigt, den geschützten Titel "Sozialarbeiter" zu tragen. 

Erweiterung des Anrechts auf DuO-Ausbildungsförderung 

Das Dekret vom 26. Juni 2023 zur Einrichtung eines Fonds für zinslose Darlehen an Auszubildende, Studierende und Schüler in Mangelberufen ermöglicht eine finanzielle Beihilfe für Personen, die sich in einem Mangelberuf ausbilden lassen.  

Die Förderung der Volksgesundheit und das Recht auf einen möglichst uneingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle Bürger geben Anlass zu einer Erweiterung der DuO-Ausbildungsförderung für Mangelberufe im Gesundheitssektor. Angesichts der enormen Vielfalt an Ausbildungen im Gesundheitssektor in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten wird die DuO-Ausbildungsförderung auf EU-weit anerkannte Abschlüsse in Anwendung der EU-Richtlinie 2005/36/EG ausgeweitet. Die Ausbildung zum Krankenpfleger für allgemeine Pflege, die Ausbildung zur Hebamme und die Ausbildung zum Apotheker werden als Studiengänge, die auf das zinslose Darlehen Anrecht geben können, hinzugefügt. Für die genannten Berufe hält die Richtlinie 2005/36/EG einheitliche Mindestanforderungen an die Ausbildung fest. Die Richtlinie gewährleistet eine gewisse Qualität der Ausbildung und ermöglicht eine bessere Vergleichbarkeit. Anhang V derselben EU-Richtlinie enthält alle Diplome der Mitgliedstaaten, die den Mindestanforderungen Genüge tun und somit von einer automatischen Anerkennung in den anderen EU-Mitgliedstaaten profitieren. 

Die Erweiterung des Anrechts auf DuO-Ausbildungsförderung ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.