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Eurydice Ostbelgien
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Tel: +32 87 876 706
E-Mail: eurydice.ostbelgien@dgov.be
Website: https://www.ostbelgienbildung.be/
Systemfinanzierung
Im Kindergarten
Die Finanzierung der Kindergärten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft erfolgt über drei Hauptbereiche: Personalkosten, Funktionskosten und Gebäudekosten. Die Gehälter bzw. Gehaltssubventionen aller Schulleitungen, Lehrpersonen und Erzieher werden vollständig (100%) aus Mitteln der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezahlt, sowohl in Gemeinschaftsschulen (GUW) als auch in subventionierten Einrichtungen (OSUW und FSUW), sofern die gesetzlichen Anforderungen bezüglich beruflicher Qualifikation und Anstellungsbedingungen erfüllt sind.
Was die Funktionskosten betrifft, werden die Kindergärten des GUW von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisiert und vollständig finanziert. Sie erhalten zur Deckung der Funktions- und Anschaffungskosten eine Dotation zulasten des Haushalts. Die subventionierten Schulträger des OSUW und des FSUW erhalten jährliche Funktionszuschüsse. Der Grundbetrag beträgt 182 € pro Kind (Stand: 2001, indexiert auf 314,57 € im September 2025). Diese Zuschüsse decken einen Großteil der Unkosten für Funktions- und Ausstattungskosten sowie für die kostenlose Verteilung von Schulbüchern und -material, für das Anmieten von Gebäuden, Räumlichkeiten, Mobiliar, Material und Installationen sowie um die Kosten zu decken, die dem Mieter aufgrund der von ihm an den angemieteten Gütern auszuführenden Reparatur und Unterhaltsarbeiten entstanden sind.
Zusätzlich werden gezielt Mittel zur Reduzierung der Schulbesuchskosten zur Verfügung gestellt: Kindergärten erhalten zusätzliche Mittel (25,00 € pro Grundschüler, indexiert auf 33,50 € im September 2020), sodass keine Entschädigungen für Kopien, Tageshefte, Schwimmunterricht oder eintägige Aktivitäten verlangt werden dürfen.
Die Träger der Kindergärten sind für den Bau und Unterhalt der Gebäude verantwortlich. Die Träger der subventionierten Kindergärten, sowohl Gemeinden als auch freie Träger, erhalten im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten 80% der genehmigten Baukosten sowie 60% der genehmigten Ausstattungs- und Ausrüstungskosten (z. B. Mobiliar und IT-Material). Der öffentlich-rechtliche Dienst „Service und Logistik“ mit getrennter Geschäftsführung hat seit 2013 schrittweise den Unterhalt und die Reinigung der Gemeinschaftskindergärten übernommen.
In der Primarschule
Die Finanzierung der Primarschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft folgt demselben dreigliedrigen System wie im Kindergarten: Personalkosten, Funktionskosten und Gebäudekosten. Sämtliche Gehälter und Gehaltssubventionen der Schulleitungen, Lehrpersonen, Sekretariatskräfte sowie weiterer Mitarbeiter werden zu 100% aus Mitteln der Deutschsprachigen Gemeinschaft finanziert. Dies gilt sowohl für öffentlich-rechtliche Einrichtungen als auch für freie Träger, unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich beruflicher Qualifikation und Anstellungsbedingungen erfüllt sind.
Die Primarschulen des GUW werden von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisiert und vollständig finanziert. Sie erhalten zur Deckung der Funktions- und Anschaffungskosten eine Dotation zulasten des Haushalts. Die subventionierten Schulträger des OSUW und FSUW erhalten jährliche Funktionszuschüsse. Der Grundbetrag beträgt 245 € pro Kind (Stand: 2001, indexiert auf 423,46 € im September 2025). Diese Zuschüsse decken einen Großteil der laufenden Kosten ab.
Zusätzlich werden gezielt Mittel zur Reduzierung der Schulbesuchskosten zur Verfügung gestellt: Primarschulen erhalten zusätzliche Mittel (100 € pro Grundschüler, indexiert auf 134,00 € im September 2025), sodass von den Erziehungsberechtigten keine Entschädigungen für Kopien, Tageshefte, Schwimmunterricht oder eintägige Aktivitäten verlangt werden dürfen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der die Auszahlung von finanziellen Mitteln für pädagogische Zwecke wie didaktisches Material, außerschulische Aktivitäten und pädagogische Weiterbildungen (6 € pro Schüler, indexiert auf 10,24 € im September 2025).
Auf Antrag werden auch die Mittagsaufsichten bei subventionierten Schulträgern bezuschusst. Pro Niederlassung kann für die erste angefangene Gruppe von 75 regulären Schülern (bzw. 40 im Fördergrundschulwesen) eine Mittagsaufsicht organisiert werden. Die Subvention beträgt 6 € pro Aufsicht ohne pädagogischen Befähigungsnachweis bzw. 8 € mit Befähigungsnachweis (indexiert auf 10,37 € bzw. 13,83 € im September 2025).
Jeder Schulträger trägt die Verantwortung für den Bau und Unterhalt der Schulgebäude. Die Träger subventionierter Primarschulen erhalten im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten 80% der genehmigten Baukosten und 60% der genehmigten Ausstattungs- und Ausrüstungskosten (z. B. Mobiliar und IT-Material). Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat in den letzten Jahren umfangreiche Investitionsprogramme im Schulbereich umgesetzt, bei denen Primarschulen aufwändig renoviert oder vollständig neu errichtet wurden. Der öffentlich-rechtliche Dienst „Service und Logistik“ mit getrennter Geschäftsführung begleitet seit 2013 zusätzlich die Schülerbeförderung und hat den Unterhalt sowie die Reinigung der Gemeinschaftsschulen übernommen.
In der Sekundarschule
Das Finanzierungssystem der Sekundarschulen entspricht in seiner Grundstruktur dem der Primarschulen und umfasst ebenfalls die drei Hauptbereiche Personalkosten, Funktionskosten und Gebäudekosten. Die Gehälter und Gehaltssubventionen aller Schulleitungen, Lehrpersonen, Erzieher, Sekretariatskräfte sowie weiterer Mitarbeiter werden vollständig (100%) aus Mitteln der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezahlt. Diese umfassende Finanzierung der Personalkosten gilt sowohl für das GUW als auch für OSUW und FSUW, sofern die gesetzlichen Anforderungen bezüglich beruflicher Qualifikation und Anstellungsbedingungen erfüllt sind.
Die Sekundarschulen des GUW werden von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisiert und vollständig finanziert. Sie erhalten zur Deckung der Funktions- und Anschaffungskosten eine Dotation zulasten des Haushalts. Die subventionierten Schulträger des OSUW und des FSUW erhalten jährliche Funktionszuschüsse. Die Schüler werden je nach Jahr, Unterrichtsform und Studienrichtung in verschiedene Kategorien aufgeteilt mit unterschiedlichen Grundbeträgen: Kategorie A: 610,65 € (indexiert auf 1.033,53 € im Sept. 2025) pro Schüler, Kategorie B: 698,05 € (1.181,45 €) pro Schüler, Kategorie C: 796,95 € (1.348,84 €) pro Schüler, Kategorie D: 847,55 € (1.434,48 €) pro Schüler. Schulen mit Mediothek erhalten zusätzlich eine Pauschale von 4.000 € (6.770,00 € indexiert). Diese Zuschüsse decken einen Großteil ihrer Unkosten.
Darüber hinaus werden gezielt Mittel für pädagogische Zwecke bereitgestellt, etwa für didaktisches Material, außerschulische Aktivitäten und pädagogische Weiterbildungen (12 € pro Schüler, indexiert auf 20,48 € im September 2025).
Ebenso erhalten Sekundarschulen zusätzliche Mittel (100 € pro Sekundarschüler, indexiert auf 105,24 € im September 2025) zur Reduzierung der Schulbesuchskosten, sodass von den Erziehungsberechtigten keine Entschädigungen für Kopien, Tageshefte, Schwimmunterricht oder eintägige Aktivitäten verlangt werden dürfen.
Jeder Schulträger trägt die Verantwortung für den Bau und Unterhalt der Schulgebäude. Die Träger der subventionierten Sekundarschulen, sowohl Gemeinden als auch freie Träger, erhalten im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten 80% der genehmigten Baukosten und 60% der genehmigten Ausstattungs- und Ausrüstungskosten (z. B. Mobiliar und IT-Material). Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Investitionsprogramm im Schulbereich umgesetzt, bei dem Sekundarschulen aufwändig renoviert oder vollständig neu errichtet wurden. Weitere große Infrastrukturprojekte befinden sich aktuell in Ausführung oder in der Planungsphase. Der öffentlich-rechtliche Dienst „Service und Logistik“ mit getrennter Geschäftsführung unterstützt seit 2013 auch im Sekundarschulbereich die Schülerbeförderung sowie den Unterhalt und die Reinigung der Gemeinschaftsschulen.
Finanzielle Autonomie und Kontrolle
Gebühren im öffentlichen Bildungswesen
Während der Pflichtschulzeit ist der Zugang zum Unterricht unentgeltlich. Es darf kein Schulgeld verlangt werden. Die Schulträger und das Ministerium übernehmen einen Teil der Kosten für die klassischen Lehrmittel.
Finanzielle Hilfen für die Familien der Lernenden
Im Kindergarten
Es gibt keine finanziellen Hilfen seitens der öffentlichen Hand für Familien, deren Kinder einen Kindergarten besuchen. Der Kindergartenbesuch ist kostenlos. Für Familien mit Kindern gibt es in Belgien Familienbeihilfen. Auch gibt es Steuerermäßigungen, wenn der Steuerpflichtige mehrere Personen (also auch Kinder) zu seinen Lasten hat. Diese Familienbeihilfen und Steuerermäßigungen sind allerdings unabhängig davon, ob die Kinder einen Kindergarten besuchen oder nicht.
Kinder des Kindergartens können ab dem Alter von drei Jahren die Schülerbeförderung kostenlos in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist eine Mindestentfernung von 4 Kilometern zwischen Hauptwohnsitz des Kindes und der nächstgelegenen Schule seiner freien Wahl. Die Mindestentfernungen gelten nicht für Förderschüler.
Die Mindestentfernung kann für Regelschüler unter der Bedingung außer Acht gelassen werden, dass ein freier Platz im Bus verfügbar ist und die Rundfahrt des Busses für den betreffenden Schüler nicht angepasst werden muss. Wird in diesem Fall eine Genehmigung erteilt, gilt diese maximal bis zum Schuljahresende. Im Folgejahr muss ein neuer Antrag gestellt werden, der erneut geprüft wird.
Für die Beförderung mit Bussen der TEC (öffentliche Verkehrsbetrieb in der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft) ist lediglich eine MOBIB-Karte erforderlich (5 € für 5 Jahre). Das Abonnement ist bis zum Alter von 12 Jahren kostenlos.
In der Primarschule
Für Familien mit Kindern gibt es in Belgien Familienbeihilfen. Auch gibt es Steuerermäßigungen, wenn der Steuerpflichtige mehrere Personen (also auch Kinder) zu seinen Lasten hat. Diese Familienbeihilfen und Steuerermäßigungen sind jedoch unabhängig davon, ob die Kinder eine Primarschule besuchen oder nicht.
Es darf kein Schulgeld erhoben werden. Eine finanzielle Hilfe seitens der öffentlichen Hand für Familien, deren Kinder eine Primarschule besuchen, besteht lediglich im Bereich der Schülerbeförderung.
Kinder der Primarschule können die Schülerbeförderung kostenlos in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist eine Mindestentfernung von 4 Kilometern zwischen Hauptwohnsitz des Kindes und der nächstgelegenen Schule seiner freien Wahl. Die Mindestentfernungen gelten nicht für Förderschüler.
Die Mindestentfernung kann für Regelschüler unter der Bedingung außer Acht gelassen werden, dass ein freier Platz im Bus verfügbar ist und die Rundfahrt des Busses für den betreffenden Schüler nicht angepasst werden muss. Wird in diesem Fall eine Genehmigung erteilt, gilt diese maximal bis zum Schuljahresende. Im Folgejahr muss ein neuer Antrag gestellt werden, der erneut geprüft wird.
Für die Beförderung mit Bussen der TEC ist lediglich eine MOBIB-Karte erforderlich (5 € für 5 Jahre). Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren können beim TEC ein vergünstigtes Abonnement erwerben. Jugendliche im Alter von 18 bis 24 Jahren können zum vergünstigten Tarif von 12 € pro Jahr das gesamte TEC-Netz inklusive der Expresslinien nutzen. Kinderreiche Familien (drei oder mehr Kinder) erhalten zusätzlich eine Ermäßigung von 20% pro Kind auf Vorlage eines Beleges. Die höchstmögliche finanzielle Belastung für eine Familie liegt bei den Kosten von zwei Horizon-Abonnements; wird dieser Betrag überschritten, erfolgt eine Rückerstattung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft übernimmt für die Förderprimarschüler, die für ihren Schulweg einen TEC-Bus nutzen, die Kosten für das Abonnement.
In der Sekundarschule
Familien mit Kindern erhalten in Belgien Kinderzulagen. Auch gibt es Steuerermäßigungen, wenn der Steuerpflichtige mehrere Personen (also auch Kinder) zu seinen Lasten hat. Diese Kinderzulagen und Steuerermäßigungen sind allerdings unabhängig davon, ob die Kinder eine Sekundarschule besuchen oder nicht.
Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren können bei der TEC ein vergünstigtes Abonnement erwerben. Jugendliche im Alter von 18 bis 24 Jahren können zum vergünstigten Tarif von 12 € pro Jahr das gesamte TEC-Netz inklusive der Expresslinien nutzen. Kinderreiche Familien (drei oder mehr Kinder) erhalten zusätzlich eine Ermäßigung von 20% pro Kind auf Vorlage eines Beleges. Die höchstmögliche finanzielle Belastung für eine Familie liegt bei den Kosten von zwei Horizon-Abonnements (ab dem 1. Februar 2026 Abonnement „Classic“); wird dieser Betrag überschritten, erfolgt eine Rückerstattung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft im Umfang der Kosten über der finanziellen Höchstbelastung.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft übernimmt für die Fördersekundarschüler, die für ihren Schulweg einen TEC-Bus nutzen, die Kosten für das Abonnement.
Reguläre Schüler, die eine Sekundarschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft besuchen, haben Anrecht auf eine Studienbeihilfe der Deutschsprachigen Gemeinschaft, wenn die Einkünfte der Personen, die für ihren Unterhalt aufkommen, einen bestimmten Rahmen nicht übersteigen. Die Höhe der Studienbeihilfen beträgt zwischen 59 € und 216 €, insofern der Schüler extern ist, bzw. zwischen 247 € und 648 €, insofern der Schüler im Internat eingeschrieben ist oder ein Zimmer mietet. Studienbeihilfen werden einmal pro Schuljahr ausgezahlt. (Stand: 2025-2026).
Finanzielle Unterstützung für Familien von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Finanzielle Hilfen für Lernende
Siehe oben.
Öffentlich-geförderte Privatschulbildung
Es gibt keine öffentlich-geförderte Privatschulbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.